§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Gastlo zwischen WU Socialmedia GbR, bei der Lohmühle 49
74182 Obersulm (im Folgenden „Anbieter“), und dem Kunden. Gastlo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Betriebe der Gastronomie und Hotellerie. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen
Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Software Gastlo zur Nutzung über das Internet bereit, insbesondere Dienstplanung mit Regelprüfung, Zeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung, Lohnvorbereitung, HACCP-Dokumentation, Unterweisungen und Auswertungen. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. in der Anwendung. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.
Optionale Zusatzfunktionen wie der KI-Assistent erzeugen Vorschläge mithilfe externer Dienste. Diese Vorschläge sind vor der Verwendung vom Kunden zu prüfen.
§ 3 Vertragsschluss und Konto
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Betrieb online registriert und den Bedingungen sowie dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zustimmt. Der Kunde versichert, als Unternehmer zu handeln und zur Vertretung des Betriebs berechtigt zu sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Zugänge für Mitarbeitende vergibt der Kunde selbst und ist für deren Nutzung verantwortlich.
§ 4 Testphase
Nach der Registrierung kann der Kunde Gastlo 14 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur, wenn der Kunde es ausdrücklich abschließt. Nach Ablauf der Testphase ohne Abonnement wird die Verwaltungsoberfläche gesperrt; die Daten bleiben für mindestens 30 Tage erhalten und können in dieser Zeit durch Abschluss eines Abonnements wieder freigeschaltet werden.
§ 5 Preise und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl aktiver Personen je Monat und dem Preis laut der jeweils gültigen Preisübersicht (auf der Website bzw. im Bereich „Abrechnung“ der Anwendung), gegebenenfalls mit einer dort genannten Mindestanzahl. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe; die Zahlungsmittel (zum Beispiel Karte oder SEPA-Lastschrift) wählt der Kunde dort. Ändert sich die Zahl der aktiven Personen, wird dies ab dem folgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang zur Verwaltungsoberfläche nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Zeiterfassung am Terminal bleibt wegen der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten auch dann möglich. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonatsbzw. Abrechnungsmonats gekündigt werden, durch den Kunden auch direkt in der Anwendung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, möglichst außerhalb der üblichen Hauptgeschäftszeiten der Gastronomie, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa Ausfälle von Internetverbindungen außerhalb seines Einflussbereichs oder höhere Gewalt). Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Arbeitszeiten, Stammdaten, Lohnarten, Zuschläge und Abwesenheiten.
- Hinweise und Prüfungen der Software (etwa zu Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn, Jugend- und Mutterschutz, Minijob-Grenzen, HACCP) sind Arbeitshilfen. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung dar; die Verantwortung für Lohnabrechnung, Meldungen und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten bleibt beim Kunden.
- Der Kunde informiert seine Beschäftigten über die Datenverarbeitung und stellt sicher, dass er die Daten rechtmäßig verarbeiten darf (zum Beispiel unter Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats).
- Der Kunde nutzt Gastlo nicht missbräuchlich, überlastet die Systeme nicht und gibt Zugangsdaten nicht an Unbefugte weiter.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), der mit der Registrierung Bestandteil dieses Vertrags wird. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende in gängigen Formaten exportieren (zum Beispiel CSV, PDF, Prüfpaket, DATEV-Export) oder einen vollständigen Export beim Anbieter anfordern. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die der Kunde selbst aufbewahren muss (etwa Arbeitszeitnachweise nach § 17 Mindestlohngesetz), ist der Kunde verantwortlich.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Bußgelder, Nachzahlungen oder Schäden, die auf unrichtigen Eingaben des Kunden oder auf der ungeprüften Übernahme von Vorschlägen der Software beruhen, haftet der Anbieter nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (etwa wegen geänderter Rechtslage oder neuer Funktionen). Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.